Willkommen auf unserer Webseite
Hier finden Sie die aktuellen Rechtsgrundlagen des TWZV Obereres Leinetal in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Um das PDF systemunabhängig anschauen oder ausdrucken zu können, benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader den Sie hier downloaden können.
Die Organe des Trinkwasserzweckverbandes sind nach §6 der Verbandssatzung die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende.
Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den gesetzlichen Vertretern (Bürgermeister) der Verbandsmitglieder. Die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden sind Verbandsräte kraft Amtes. Im Falle ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Verhinderung tritt ihr gesetzlicher Stellvertreter an ihre Stelle.
Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden von der Verbandsversammlung gewählt. Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen.
Verbandsvorsitzender: | Herr Christian Zwingmann | Bürgermeister der Stadt Leinefelde-Worbis | ||
Stellvertreter: | Herr Erhardt Wehr | Bürgermeister der Gemeinde Wingerode |
Hier eine grafische Übersicht über das von uns versorgte Gebiet.
Zu unseren Mitgliedsgemeinden gehören folgende Orte:
- Stadt Leinefelde-Worbis
Stadt Leinefelde - Stadtteil Beuren
- Stadtteil Birkungen
- Stadtteil Breitenholz
- Stadtteil Kallmerode
- Gemeinde Wingerode
- Gemeinde Bodenrode-Westhausen
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